Vorbemerkungen
1. Alle kirchlichen Einrichtungen, welcher Natur sie immer sein mögen, haben Anteil an demselben Leben und demselben Zweck der einen Kirche. Alle sind aufgerufen, in derselben kirchlichen Gemeinschaft zu leben und untereinander Beziehungen wechselseitiger Wertschätzung zu pflegen. Nur aus dieser theologischen und geistlichen Sicht wird es möglich sein, den Unterschied zwischen den hierarchischen Wirklichkeiten und jenen assoziativen Charakters (die Gemeinschaften geweihten Lebens, die sogenannten Bewegungen, usw.) zu erfassen.
2. Wenn man die Prälatur Opus Dei oder eine Diözese oder ein Militärordinariat unter dem Gesichtspunkt der Tätigkeit ihrer jeweiligen Gläubigen betrachtet, dann findet man viele Ähnlichkeiten mit den kirchlichen Bewegungen. In der Tat kann jeder beobachten, dass sowohl die Diözesen oder die Prälaturen, wie auch die Bewegungen, den christlichen Geist in Treue zum Lehramt der Kirche und im Geiste der Lebenseinheit unter den Personen zu verbreiten suchen, die in ihrem Aktionsbereich liegen. Man darf wohl sagen, dass sie soziologisch viele Ähnlichkeiten aufweisen. Deswegen muss man die Unterschiede im dafür geeigneten Bereich suchen, also in ekklesiologischer und –von ihr untrennbar– in kirchen-rechtlicher Hinsicht, und dabei Formen der hierarchischen Selbstorganisation der Kirche von anderen Wirklichkeiten unterscheiden, die im Schoß der Kirche aus der Initiative und der Autonomie der Gläubigen entstehen.
Die Einfügung des Opus Dei in die institutionelle Organisation der Kirche
Die institutionelle Organisation der Kirche
3. Die hierarchische und institutionelle Organisation der Kirche ist sowohl in ihrer Gesamtheit als auch in ihren Teilen notwendigerweise auf dem Binom (Dopppelbegriff) Kleriker-Laien aufgebaut, die füreinander notwendig und einander zugeordnet sind[1]. Das Volk Gottes und jedes seiner Teile sind Einheiten von Laien und Klerikern, die hierarchisch strukturiert sind, an deren Spitze normalerweise ein Bischof steht und die alle an der Sendung der Kirche in ihrer Gesamtheit teilnehmen und zwar jeder einzelne gemäß seinem Stand und seiner Lebenssituation.
4. Immer im Rahmen dessen, was göttlichen Rechtes ist (wie etwa die Funktion des Bischofsamtes, des Amtspriestertums, der Laien, usw.), versteht es sich von selbst, dass die institutionelle Organisation der Kirche im Laufe der Geschichte verschiedene Formen annimmt: die gewöhnlichste Form dieser Organisation – im lateinischen Ritus – sind die Diözesen; es gibt aber auch Prälaturen, Personalordinariate für das Militär oder für die Anglikaner, die zur Katholischen Kirche zurückkehren, die apostolischen Vikariate usw. In der Tat sagt Johannes Paul II. in einer Ansprache an den päpstlichen Rat für die Pastoral der Emigranten und der Heimatlosen: „Wenn die normale pastorale Organisation praktisch nicht ausreicht, um zu den zahlreichen Gruppen der Emigranten zu gelangen [Anm. d. Verf.: gleiches gilt von anderen Situationen, in denen sich die Gläubigen befinden mögen], so muss ihr Recht auf Evangelisierung und auf ein normales christliches Leben in spezifischen Initiativen und geeigneten Strukturen für diese Personen und ihre Situation eine passende Antwort finden. Wir möchten nochmals daran erinnern, dass das Heil der Seelen immer als höchstes Kriterium jeder möglichen Organisation feststeht: „Salus animarum suprema lex“[2].
Das Opus Dei in der institutionellen Organisation der Kirche
5. Als der Augenblick gekommen war, dem Opus Dei eine definitive juristische Gestalt zu geben, konnte man feststellen, dass es sich in vielen Diözesen auf der ganzen Welt ausgebreitet hatte und es zeigt sich „als ein aus Priestern und Laien – sowohl Männern als Frauen – bestehender apostolischer Organismus, gegliedert und unteilbar zugleich – das heisst: geprägt von einer unauflöslichen Einheit in Spiritualität, Zielsetzung, Leitung und Ausbildung“[3].
6. Das Opus Dei hatte also als Sendung eine apostolische Aufgabe[4], die sich in harmonischer Weise in die Pastoral der Kirche einfügte, eine Aufgabe, die sich nicht ohne das gemeinsame und absolut notwendige Zusammenwirken von Priestern und Laien, die einander gegenseitig helfen, erfüllen lässt. Das Opus Dei war in der Lage, seine eigenen Priester auszubilden, und sie zu inkardinieren für die vollständige Widmung zu Gunsten der Gläubigen des Opus Dei und ihrer Apostolate.
Das Opus Dei war darüber hinaus ein organischer Körper, der hierarchisch geordnet war, in dem es ein Haupt (einen Prälaten) mit seinem Presbyterium und seinen gläubigen Laien gab; es besaß also alle Voraussetzungen, so dass der Heilige Vater es in die institutionelle Organisation der Kirche einfügen konnte, und zwar konkret unter der juristischen Gestalt einer Personalprälatur, wie es das II. Vatikanische Konzil vorgesehen hatte[5].
Die Bewegungen
7. Die Bewegungen entfalten ihr Leben in der Kirche als Frucht der dynamischen Wirksamkeit der Kirche selbst; sie bilden aber keinen Teil der institutionellen Organisation der Kirche, sondern sind eine Folge der Ausübung des Rechtes der Gläubigen auf Vereinigungen, um von der kirchlichen Autorität anerkannte Ziele zu fördern. Diese kirchlichen Gemeinschaften, die unter dem allgemeinen Namen der „Bewegungen“ zusammengefasst werden, haben dennoch als solche keine abgeschlossene definierte juridische Gestalt, und jede einzelne hat verschiedenartige Formen je nach ihren besonderen Eigenschaften angenommen.
8. Konkret gibt es in den „Bewegungen“ nicht die erwähnte Beziehung des hierarchisch strukturierten kirchlichen Dienstamtes, also der Funktion des „Hauptes“ (dem Prälaten), die von ihrem Presbyterium unterstützt wird, zu den übrigen Gläubigen. Selbstverständlich werden Berufungen zum Priestertum in den „Bewegungen“ gefördert, aber diese Priester arbeiten normalerweise in den Diözesen, zu denen sie gehören und widmen einen Teil der Zeit den Apostolaten der „Bewegung“; aber auch wenn sie sich vollständig der Bewegung widmen, bilden sie doch nicht das Presbyterium der Bewegung.
9. Natürlich kann man die Möglichkeit nicht ausschließen, dass der Heilige Vater eine Bewegung als Personalprälatur errichtet, wenn sie sich zu einer organischen Einheit geformt hat, die eine Funktion des „Hauptes“ besitzt, welche durch die Mitarbeit eines eigenen Presbyteriums als geistliches Dienstamt an den Gläubigen der Bewegung und ihren Apostolaten ausgeübt wird.
1 Vgl. II. Vatikan. Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 10.
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2 Vgl. Johannes Paul II, Ansprache am 21.10.1993 vor der Vollversammlung des Päpstlichen Rates für Migranten und Menschen unterwegs, in: „Insegnamenti“ XVI/2 (1993), S. 1076 (orig. Ital.)
3 Johannes Paul II, Apost. Konst. Ut sit, 28-11-1982: AAS 75 (1983), S. 423. Vgl. Idem, Ansprache am 17.3.2001.
4 In der Apost. Konst. Ut sit, wird diese Aufgabe so beschrieben:. „…. die Sendung der Laien in der Kirche und in der menschlichen Gesellschaft nicht nur ins Licht zu rücken, sondern sie auch zu verwirklichen, und gleichzeitig die Lehre von der allgemeinen Berufung zur Heiligkeit in die Tat umzusetzen sowie die Heiligung der Arbeit und durch die berufliche Arbeit in allen Bereichen der Gesellschaft zu fördern.“
5 Vgl. II. Vatikan. Konzil, Dekret Presbyterorum Ordinis, Nr. 10.